Bestand, Inhalt, Umfang und Ausübung eines Bringungsrechtes betreffen;
BGBl. Nr. 198/1967
198. Bundesgesetz: Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967
Bundesgesetz vom 9. Juni 1967 betreffend Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Bringungsrechte (Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 13neu
Paragraph 13,
Auf Antrag ist mit Ausschluß des Rechtsweges über Streitigkeiten zu entscheiden, die
- Ziffer eins
- Ziffer 2Entschädigungs- oder Beitragsleistungen, die in den Ausführungsbestimmungen zu diesem Bundesgesetz vorgesehen sind, betreffen;
- Ziffer 3zwischen einer Bringungsgemeinschaft und ihren Mitgliedern oder den Mitgliedern untereinander aus dem Gemeinschaftsverhältnis entstehen.