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BGBl. Nr. 102/1968

kundgemacht 26.03.1968
102. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 23. Feber 1968, mit der die Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, neuerlich abgeändert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 102/1968×

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