BGBl. Nr. 131/1968
131. Protokoll über die Abänderung des Artikels 4 des Abkommens über Internationale Ausstellungen
PROTOKOLL ÜBER DIE ABÄNDERUNG DES ARTIKELS 4 DES AM 22. NOVEMBER 1928 IN PARIS UNTERZEICHNETEN ABKOMMENS ÜBER INTERNATIONALE AUSSTELLUNGEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
ARTIKEL 5
Nach Inkrafttreten des vorliegenden Protokolls bewirkt jeder neue Beitritt zum Abkommen zwangsläufig den Beitritt zum vorliegenden Protokoll.