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BGBl. Nr. 220/1968

kundgemacht 05.07.1968
220. Verordnung: Bestimmung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Allentsteig
Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 14. Juni 1968, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig bestimmt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 220/1968× zu Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig

Änderungen durch diese Kundmachung

Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig neu