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BGBl. Nr. 23/1968

kundgemacht 18.01.1968
23. Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs auf der Straße
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs auf der Straße
Kundmachung BGBl. Nr. 23/1968× zu Übereinkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs neu