BGBl. Nr. 251/1968
251. Verordnung: Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind
Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 24. Juni 1968 über die Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Munitionslagerung in militärischen Anlagen, die nicht militärische Munitionslager sind
neu
§ 2neu
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