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BGBl. Nr. 26/1968

kundgemacht 18.01.1968
26. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Betreibung von Amateurfunkstellen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE BETREIBUNG VON AMATEURFUNKSTELLEN
Kundmachung BGBl. Nr. 26/1968× zu Betrieb von Amateurfunkstellen (USA)

Änderungen durch diese Kundmachung

Betrieb von Amateurfunkstellen (USA) neu