BGBl. Nr. 273/1968
273. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung von Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 10. Juli 1968, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung von Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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