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BGBl. Nr. 276/1968

kundgemacht 23.07.1968
276. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einer weiteren Bestimmung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt zur Verfassungsbestimmung
Bundesverfassungsgesetz vom 28. Juni 1968, mit dem eine weitere Bestimmung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt, BGBl. Nr. 10/1965, zur Verfassungsbestimmung erklärt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 276/1968×

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