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Norm
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Fassungen
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
BGBl
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Judikatur
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
Gesamt
3 Monate
von
bis
Anzeigen
BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 27/1968
kundgemacht 19.01.1968
RIS↗
27. Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER BEGLAUBIGUNG
Kundmachung
BGBl. Nr. 27/1968
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Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
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