BGBl. Nr. 289/1968
289. Verordnung: Erlassung des Lehrplanes für die Lehrgänge an land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalten für Absolventen land- und forstwirtschaftlicher Hochschulen und Absolventen höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten mit einschlägiger Vorpraxis im land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Förderungsdienst; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundeministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 3. Juli 1968, mit welcher der Lehrplan für die Lehrgänge an land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Lehranstalten für Absolventen land- und forstwirtschaftlicher Hochschulen und Absolventen höherer land- und forstwirtschaftlicher Lehranstalten mit einschlägiger Vorpraxis im land- und forstwirtschaftlichen Lehr- und Förderungsdienst erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
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