BGBl. Nr. 315/1968
315. Verordnung: Anbringen von Freistempelabdrucken zur Entrichtung von Gerichtsgebühren und Ausfertigungskosten
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 18. Juli 1968 über das Anbringen von Freistempelabdrucken zur Entrichtung von Gerichtsgebühren und Ausfertigungskosten
Änderungen durch diese Kundmachung
Anbringen von Freistempelabdrucken zur Entrichtung von Gerichtsgebühren
neu
§ 8neu
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