BGBl. Nr. 317/1968
317. Verordnung: Festlegung der örtlichen Zuständigkeit von besonderen Bundesorganen nach dem Qualitätsklassengesetz
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juli 1968, mit der die örtliche Zuständigkeit von besonderen Bundesorganen nach dem Qualitätsklassengesetz festgelegt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Qualitätsklassengesetz - Zuständigkeit von Bundesorganen
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Art. 1neu
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