BGBl. Nr. 317/1968
317. Verordnung: Festlegung der örtlichen Zuständigkeit von besonderen Bundesorganen nach dem Qualitätsklassengesetz
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 25. Juli 1968, mit der die örtliche Zuständigkeit von besonderen Bundesorganen nach dem Qualitätsklassengesetz festgelegt wird