BGBl. Nr. 333/1968
333. Verordnung: Vorübergehende Außerkraftsetzung einer Bestimmung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule, die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen werden
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 14. August 1968, mit der eine Bestimmung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule, die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen werden, vorübergehend außer Kraft gesetzt wird
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