Absatz eins,Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden im Sinne dieses Vertrages verstanden:
- Litera aunter der Bezeichnung „Konsul“ Generalkonsuln, Konsuln oder Vizekonsuln;
- Litera bunter der Bezeichnung „Konsulatsangestellter“ alle Angestellten eines Konsularamtes, die nicht Konsularrang besitzen;
- Litera cunter der Bezeichnung „Konsularamt“ Generalkonsulate, Konsulate oder Vizekonsulate.