BGBl. Nr. 423/1968
423. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Kurortewesens
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Dezember 1968 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Kurortewesens
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
„Die Regelung der Voraussetzungen für die Anerkennung und Aberkennung der Eigenschaft eines Gebietes als Kurort ist eine Angelegenheit des 'Kurortewesens' gemäß Artikel 12, Absatz 12, Ziffer 2, B.-VG.“