Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 84/1968

kundgemacht 05.03.1968
84. Kundmachung: Feststellung des Eintritts der Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5. Feber 1968 betreffend die Feststellung des Eintritts der Voraussetzungen gemäß Artikel 3 zweiter Absatz des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, BGBl. Nr. 125/1962
Kundmachung BGBl. Nr. 84/1968× zu Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung

Änderungen durch diese Kundmachung

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung neu