BGBl. Nr. 93/1968
93. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiete des gerichtlichen Strafrechtsschutzes gegen Tierquälerei
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Feber 1968 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeiten auf dem Gebiete des gerichtlichen Strafrechtsschutzes gegen Tierquälerei
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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