BGBl. Nr. 172/1969
172. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden
Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 25. März 1969, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, neuerlich abgeändert wird
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