BGBl. Nr. 190/1969
190. Bundesgesetz: Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind
Bundesgesetz vom 22. Mai 1969 über die Bestimmung der Kosten, die einem durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind
Änderungen durch diese Kundmachung
Bauschbeträge für Kosten des Mündels in gerichtlichen Verfahren
3
§ 1neu nie in Kraft getreten
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§ 2neu nie in Kraft getreten
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§ 3neu nie in Kraft getreten
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Kostenersatz des durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretenen Minderjährigen im gerichtlichen Verfahren
neu
§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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