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BGBl. Nr. 345/1969

kundgemacht 01.10.1969 RIS↗Parlament↗
345. Änderungen und Ergänzungen des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds
Änderungen und Ergänzungen des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds, ausgearbeitet gemäß Resolution Nr. 22—8 des Gouverneursrats
Kundmachung BGBl. Nr. 345/1969× zu Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds 1610 § 0↗RIS↗
Art. 21neu

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