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BGBl. Nr. 434/1969

kundgemacht 16.12.1969
434. Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind samt Vorbehalt
PROTOKOLL Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
Kundmachung BGBl. Nr. 434/1969× zu EMRK×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäische Menschenrechtskonvention (Protokoll Nr. 4) (EMRK) neu
Art. 3neu

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