BGBl. Nr. 102/1970
102. Kundmachung: Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Auslandes
Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 4. März 1970 über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Auslandes
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