BGBl. Nr. 111/1970
111. Zusatzprotokoll zum Freundschafts- und Niederlassungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Kaiserreich Iran
ZUSATZPROTOKOLL zum Freundschafts- und Niederlassungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Kaiserreich Iran vom 9. September 1959
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Ein zweiter Absatz folgenden Wortlautes wird Artikel 13 angefügt:
“Dieser Artikel findet auch auf die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Gesellschaften Anwendung.”