BGBl. Nr. 142/1970
142. Verordnung: Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 8. April 1970 über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
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