BGBl. Nr. 189/1970
189. Verordnung: Ausnahme der Partieführer in der Wildbach- und Lawinenverbauung von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
Verordnung der Bundesregierung vom 16. Juni 1970, mit der die Partieführer in der Wildbach- und Lawinenverbauung von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 ausgenommen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausnahme der Partieführer in der Wildbach- und Lawinenverbauung von der Anwendung des Vertragsbedienstetengesetzes 1948
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Art. 1neu
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