BGBl. Nr. 201/1970
201. Zusatzvertrag zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Vertrages vom 7. Mai 1963 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
Änderungen durch diese Kundmachung
Ergänzung des Vertrages zwischen Österreich und Deutschland über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter
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Art. 1neu
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Art. 2neu
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Art. 3neu
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Art. 4neu
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Art. 7neu
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Art. 8neu
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Art. 9neu
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