Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 217/1970

kundgemacht 24.07.1970 RIS↗
217. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 2. Juli 1970 betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens vom 9. Dezember 1960 über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden
Kundmachung BGBl. Nr. 217/1970× zu Zollbehandlung von Paletten×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zollbehandlung von Paletten neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 25.07.1970 · idF BGBl. Nr. 217/1970 Art. 1↗RIS↗

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1964,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1967,), beigetreten:

                                             Datum der Hinterlegung

        Staaten:                              der Beitrittsurkunde:

  Portugal                                     15. Jänner 1968

  Polen                                         4. September 1969

  Australien                                    1. Oktober 1969

  Anläßlich des Beitrittes erklärte Polen folgenden Vorbehalt:

„Die Polnische Volksrepublik betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 11 Absätze 2 und 3 des Abkommens nicht als gebunden.''