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BGBl. Nr. 236/1970

kundgemacht 06.08.1970 RIS↗
236. Kundmachung: Beitritt Islands zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 17. Juli 1970 betreffend den Beitritt Islands zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
Kundmachung BGBl. Nr. 236/1970× zu Privilegien und Immunitäten der EFTA×

Änderungen durch diese Kundmachung

Privilegien und Immunitäten der EFTA neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 07.08.1970 · idF BGBl. Nr. 236/1970 Art. 1↗RIS↗

Nach Mitteilung der Regierung Schwedens hat Island am 19. Mai 1970 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1961,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 124 aus 1963,) hinterlegt.

Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 21 am selben Tag für Island in Kraft getreten.