BGBl. Nr. 311/1970
311. Kundmachung: Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 25 und des Artikels 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. September 1970 betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärungen der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 25 und des Artikels 46 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (BGBl. Nr. 210/1958)
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