Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 312/1970

kundgemacht 22.10.1970
312. Kundmachung: Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärung der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. September 1970 betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit der Erklärung der Österreichischen Bundesregierung im Sinne des Artikels 6 Absatz 2 des Protokolls Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind (BGBl. Nr. 434/1969)
Kundmachung BGBl. Nr. 312/1970×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.