BGBl. Nr. 343/1970
343. Bundesgesetz: Tätigkeit der Notare als Beauftragte des Gerichtes (Gerichtskommissäre) im Verfahren außer Streitsachen
Bundesgesetz vom 11. November 1970 über die Tätigkeit der Notare als Beauftragte des Gerichtes (Gerichtskommissäre) im Verfahren außer Streitsachen
Änderungen durch diese Kundmachung
Außerstreitgesetz (AußStrG)
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§ 29aufgehoben
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§ 30aufgehoben
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§ 37aufgehoben
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§ 153aufgehoben
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