BGBl. Nr. 416/1970
416. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Bundesgesetz vom 19. Dezember 1970, mit dem die Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1966 über steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verlängert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
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§ 1neu
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