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BGBl. Nr. 416/1970

kundgemacht 29.12.1970
416. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Bundesgesetz vom 19. Dezember 1970, mit dem die Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1966 über steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verlängert wird
Kundmachung BGBl. Nr. 416/1970× zu Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Änderungen durch diese Kundmachung

Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln 1