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BGBl. Nr. 91/1970

kundgemacht 10.03.1970
91. Verordnung: Regelung der Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen zur Erforschung von anzeigepflichtigen Tierseuchen an nichtstaatlichen Anstalten und Instituten
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 25. Feber 1970, womit die Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen zur Erforschung von anzeigepflichtigen Tierseuchen an nichtstaatlichen Anstalten und Instituten geregelt wird
Kundmachung BGBl. Nr. 91/1970× zu Tierversuche zur Erforschung von anzeigepflichtigen Tierseuchen