BGBl. Nr. 91/1970
91. Verordnung: Regelung der Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen zur Erforschung von anzeigepflichtigen Tierseuchen an nichtstaatlichen Anstalten und Instituten
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 25. Feber 1970, womit die Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen zur Erforschung von anzeigepflichtigen Tierseuchen an nichtstaatlichen Anstalten und Instituten geregelt wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Tierversuche zur Erforschung von anzeigepflichtigen Tierseuchen
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§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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§ 4neu
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