BGBl. Nr. 170/1971
170. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Heranbildung von Sportlehrern und Leibeserziehern
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. Mai 1971 betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Heranbildung von Sportlehrern und Leibeserziehern
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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