BGBl. Nr. 18/1971
18. Verordnung: Ausgabe von Lichtbildausweisen an Angehörige ausländischer Vertretungsbehörden und zwischenstaatlicher Organisationen sowie an Familienangehörige und Hausangestellte dieser Personen
Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 2. Jänner 1971 über die Ausgabe von Lichtbildausweisen an Angehörige ausländischer Vertretungsbehörden und zwischenstaatlicher Organisationen sowie an Familienangehörige und Hausangestellte dieser Personen
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