Absatz eins,Die Grenzabfertigung wird vorgenommen
- Litera aim Verkehr über Hegyeshalom
- Ziffer einsdurch die österreichischen Bediensteten bei der Ausreise aus der Republik Österreich im Zug während der Fahrt und während des Aufenthaltes im Bahnhof, hinsichtlich der in Hegyeshalom aussteigenden Reisenden jedoch auch im Bahnhof;
- Ziffer 2durch die ungarischen Bediensteten bei der Einreise in die Ungarische Volksrepublik im Zug nach der Ankunft oder im Bahnhof, nachdem die betreffende Person der österreichischen Grenzabfertigung unterzogen wurde;
- Ziffer 3durch die ungarischen Bediensteten bei der Ausreise aus der Ungarischen Volksrepublik im Zug spätestens während des Aufenthaltes im Bahnhof, hinsichtlich der in Hegyeshalom zusteigenden Reisenden im Bahnhof;
- Ziffer 4durch die österreichischen Bediensteten bei der Einreise in die Republik Österreich im Zug während des Aufenthaltes im Bahnhof und nach der Abfahrt des Zuges, hinsichtlich der in Hegyeshalom zusteigenden Reisenden im Bahnhof, in allen Fällen, nachdem die betreffende Person der ungarischen Grenzabfertigung unterzogen wurde;
- Litera bim Verkehr über Sopron im Zug während des Aufenthaltes im Bahnhof oder im Bahnhof; die Eingangsabfertigung einer Person darf hiebei erst nach Beendigung der Ausgangsabfertigung begonnen werden. Der Durchgangsverkehr wird hiedurch nicht berührt;
- Litera cim Verkehr über Szentgotthard
- Ziffer einsdurch die österreichischen Bediensteten bei der Ausreise aus der Republik Österreich im Zug während der Fahrt und im Bahnhof;
- Ziffer 2durch die ungarischen Bediensteten bei der Einreise in die Ungarische Volksrepublik im Zug nach der Ankunft oder im Bahnhof, nachdem die betreffende Person der österreichischen Grenzabfertigung unterzogen wurde;
- Ziffer 3durch die ungarischen Bediensteten bei der Ausreise aus der Ungarischen Volksrepublik im Bahnhof;
- Ziffer 4durch die österreichischen Bediensteten bei der Einreise in die Republik Österreich im Zug während des Aufenthaltes im Bahnhof und nach Abfahrt des Zuges, nachdem die betreffende Person der ungarischen Grenzabfertigung unterzogen wurde;