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BGBl. Nr. 203/1971

kundgemacht 14.06.1971
203. Vereinbarung zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik zur Durchführung des Abkommens über Paß- und Zollabfertigung
VEREINBARUNG zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik zur Durchführung des Abkommens über Paß- und Zollabfertigung vom 9. April 1965
Kundmachung BGBl. Nr. 203/1971× zu Paß- und Zollabfertigung - Durchführung (Ungarn)

Änderungen durch diese Kundmachung

Paß- und Zollabfertigung - Durchführung (Ungarn) neu