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BGBl. Nr. 269/1971

kundgemacht 30.07.1971
269. Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen samt Vorschriften über die Ständige Internationale Kommission mit Anhang I und Anhang II
ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE ANERKENNUNG VON BESCHUSSZEICHEN FÜR HANDFEUERWAFFEN
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Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen - Internationale Kommission neu