BGBl. Nr. 270/1971
270. Luftverkehrsabkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Irak samt Anhang
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK IRAK
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 15neu
Artikel römisch fünfzehn
Registrierung
Dieses Abkommen und alle Änderungen desselben sind beim Rat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.