BGBl. Nr. 442/1971
442. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Zahlungsverkehr
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über den Zahlungsverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Mit 31. Dezember 1971 verliert das Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien vom 16. Oktober 1948 seine Gültigkeit.