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BGBl. Nr. 496/1971

kundgemacht 31.12.1971 RIS↗
496. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens und den Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung samt Briefwechsel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 29. Oktober 1948 und den Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung
Kundmachung BGBl. Nr. 496/1971× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung (Slowakei) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 496/1971 Anl. 1↗RIS↗

Prag, am 22. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Im Verlaufe der heute abgeschlossenen Verhandlungen wurde Übereinstimmung darüber erzielt, daß unter Berücksichtigung der in beiden Ländern geltenden Devisenvorschriften der Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung keine Verschlechterung der Überweisungsmöglichkeiten nach dem bisher gültigen Zahlungsabkommen mit sich bringen wird.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu Vorstehendem mitzuteilen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

Dr. Fälbl m. p.

An den

Vorsitzenden dertschechoslowakischen Delegation

Prag

Prag, am 22. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage, das folgenden Wortlaut hat, mitzuteilen:

Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Killian m. p.

An den Vorsitzenden der österreichischen Delegation

Prag