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BGBl. Nr. 99/1971

kundgemacht 25.03.1971
99. Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Kufstein und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Innsbruck—München
Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Kufstein und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Innsbruck—München
Kundmachung BGBl. Nr. 99/1971× zu Grenzdienststelle Kufstein, Strecke Innsbruck-München (BRD)

Änderungen durch diese Kundmachung

Grenzdienststelle Kufstein, Strecke Innsbruck-München (BRD) neu