BGBl. Nr. 111/1972
111. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Ungarn über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER VOLKSREPUBLIK UNGARN ÜBER WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Vorstehendes Abkommen schließt die Möglichkeit zusätzlicher Vereinbarungen zwischen den Vertragschließenden Parteien beziehungsweise einschlägigen Institutionen nicht aus.