BGBl. Nr. 122/1972
122. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der „Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)“ und der „Hausordnung für gerichtliche Gefangenhäuser“ als gesetzwidrig mit Ablauf des 31. Mai 1972
Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 5. April 1972 über die Aufhebung von Bestimmungen der „Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)“ und der „Hausordnung für gerichtliche Gefangenhäuser“ als gesetzwidrig mit Ablauf des 31. Mai 1972
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