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BGBl. Nr. 250/1972

kundgemacht 20.07.1972
250. Verordnung: Schulzeitverordnung für die Lehranstalten für gehobene Sozialberufe und für die Berufspädagogischen Lehranstalten
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 21. Juni 1972, mit welcher Sonderbestimmungen über die Unterrichtszeit für die Lehranstalten für gehobene Sozialberufe und für die Berufspädagogischen Lehranstalten erlassen werden (Schulzeitverordnung für die Lehranstalten für gehobene Sozialberufe und für die Berufspädagogischen Lehranstalten)
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