BGBl. Nr. 259/1972
259. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik San Marino über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik San Marino über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die hiefür zuständigen Behörden der Republik Österreich einerseits und der Republik San Marino andererseits werden Personen, die auf Grund dieses Abkommens in das Gebiet des anderen Vertragsstaates eingereist sind, jederzeit die Wiedereinreise gestatten, selbst dann, wenn ihre Staatsangehörigkeit bestritten ist.