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BGBl. Nr. 370/1972

kundgemacht 10.10.1972
370. Vertrag über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund
VERTRAG ÜBER DAS VERBOT DER ANBRINGUNG VON KERNWAFFEN UND ANDEREN MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN AUF DEM MEERESBODEN UND IM MEERESUNTERGRUND
Kundmachung BGBl. Nr. 370/1972× zu Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund neu